Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsfrist einzuhalten, bis zu deren Ablauf das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß fortgesetzt wird.

Der Arbeitnehmer benötigt keinen Grund, um sein Arbeitsverhältnis ordentlch zu kündigen.
Der Arbeitgeber benötigt einen Grund zum Ausspruch der Kündigung regelmäßig bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).