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Stefan von der Wehl - FA für Arbeitsrecht
Stefan von der Wehl
Alter Markt 1 - 2
24103 Kiel
Telefon: 0431-91116
Telefax: 0431-96671
E-Mail:
Internet: www.kuendigung-abfindung.de
 
Rechtsanwalt Stefan von der Wehl ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland am AG Kiel zugelassen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig, die zugleich Aufsichtsbehörde ist. Er ist am OLG Schleswig und den weiteren OLG´s in der Bundesrepublik zugelassen.

Berufsständische Regelungen: Berufsordnung, Beschlüsse der 3. Sitzung der 2. Satzungsversammlung (In-Kraft-Treten 1.5.2002), Fachanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, Neufassung der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft ab 1. 11. 2001, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
(EuRAG) v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182), Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession. Sämtliche berufsständischen Regelungen sind im Volltext über die Bundesrechtsanwaltskammer zu finden.

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Anwaltsgebühren werden nach dem Gegenstandswert berechnet, der im gerichtlichen Verfahren auch Streitwert genannt wird und rechtsverbindlich nur vom Gericht festgesetzt wird. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Anwaltliche Gebühren in Scheidungssachen werden nicht z.B. nach dem Aufwand berechnet.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns erhobenen Gebühren für Aufträge bis zum 30.06.2004 ausschließlich nach der BRAGO
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Thomas und Stefan von der Wehl unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Viktoria Versicherung AG, Viktoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Rechtsanwälte
sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.