fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung führt im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung regelmäßig zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 626 BGB).