Arbeitsrechtliche Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung einer Arbeitsvertragspartei, die auf die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.

Hier ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung zu unterscheiden.