RA Stefan von der Wehl

1960 geboren, verheiratet, 1 Sohn. Seit 1991 selbständiger Anwalt. Bereits seit seinem Studium befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht. In den Jahren 1993 bis 1996 war er an der Fachschule für Technik im Fach Arbeitsrecht im Rahmen des Faches Wirtschaftslehre als Honordozent tätig. Seit 1996 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht.